Phishing for Kündigung
In Frankreich hat ein Mitarbeiter während einer unternehmensinternen Phishing-Kampagne gleich mehrfach auf verdächtige Links geklickt. Nicht aus Versehen. Nicht aus Neugier. Mit Absicht. Und mit Ansage, denn bei den anschließenden (für den Test) nachgebauten Loginseiten gab er als Benutzernamen so Dinge wie »fuckPhishMe« oder »Spam-Warnung stinkt« ein. Anschließend flog er raus. Und spätestens jetzt beginnt die juristische Comedy. Denn der Mann hielt die Kündigung für unzulässig. Und auf seine Begründung, warum die Entlassung nichtig sein soll, muss man erst einmal kommen. Die Argumentation des (jetzt ehemaligen) Arbeitgebers für die Kündigung des frechen Mitarbeiters hat hingegen durchaus Charme. Woher soll der weiterlesen